Spielersperren
03.Aug 2009

Spielersperre des BÖE Sportgerichts nach der SM-Herren im Stocksport in Steinach a.B.

Dem Spieler Hubert Blaimschein (vom SU Sparkasse Seiwald Peuerbach) wurde eine Spielsperre für alle nationalen und internationalen Spiele vom 22.07.2009 bis 21.01.2011 wegen Verstoß gegen IER-Regel 361 lit.c, sowie R 201, ein Sportvergehen nach § 28, Abs. 1, lit. 11 der BÖE SpGo ausgesprochen.
Das Ende seiner Sperre ist der 21.01.2011 (Hinweis auf § 10 lit .1 und lit . 2 der BÖE SpGo)

Der BÖE Sportgerichtsvorsitzende
Werner Spreitzer

   
03.Aug 2009

Spielersperre des BÖE Sportgerichts nach der BL-Herren im Stocksport in Esternberg

Dem Spieler Erwin Scharfmüller (vom ASKÖ Stadt Haag) wurde eine Spielsperre für alle nationalen und internationalen Spiele vom 10.07.2009 bis 09.07.2010 wegen Verstoß gegen IER-Regel 361 lit.c, sowie R 201, ein Sportvergehen nach § 28, Abs. 1, lit. 11 der BÖE SpGo ausgesprochen.
Das Ende seiner Sperre ist der 09.07.2010 (Hinweis auf § 10 lit .1 und lit . 2 der BÖE SpGo)

Der BÖE Sportgerichtsvorsitzende
Werner Spreitzer

   
17.April 2009 Spielersperre des BÖE Sportgerichts nach der BL-Herren im Eisstocksport in Dornbirn

Dem Spieler Walter KASTNER sen. (vom ESV Eisblume Köttlach) wurde vom BÖE-Sportgericht eine Spielsperre für alle nationalen und internationalen Spiele vom 31.01.2009 bis 30.01.2010 wegen Verstoß gegen IER Regel 361 lit. c, ein Sportvergehen nach § 28 Abs. 1, lit 12 der BÖE SpGo ausgesprochen.
Das Ende seiner Sperre ist der 01.02.2010 - Hinweis auf § 10 (2) der BÖE SpGo.

Der BÖE Sportgerichtsvorsitzende
Werner Spreitzer
   
12.März 2009 Spielersperre des BÖE Sportgerichts nach der BL-Herren im Eisstocksport in Dornbirn

Dem Spieler Reinhard KRITZINGER (vom EV Straßwalchen) wurde vom BÖE-Sportgericht eine Spielsperre für alle nationalen und internationalen Spiele vom 31.01.2009 bis 30.01.2010 wegen Verstoß gegen IER Regel 361 lit. c, ein Sportvergehen nach § 28 Abs. 1, lit. 12 der BÖE SpGo ausgesprochen.
Das Ende seiner Sperre ist der 01.02.2010 - Hinweis auf § 10 (2) der BÖE SpGo.

Der BÖE Sportgerichtsvorsitzende
Werner Spreitzer