+++ Ergänzung zu Update vom 04.05.2020 +++

In einzelnen Gemeinden Österreichs, gibt es anscheinend Auffassungsunterschiede, bezüglich IN- und OUTDOOR Sportstätten.

Es gab Anfragen, ob Hallen, wo eine Seite offen ist, IN- oder Outdoor wäre.

Sollte eine Gemeinde eine Sportstätte als „OUTDOOR Sportstätte“ freigeben/definieren, spricht nichts gegen ein Training auf einer solchen Sportstätte.

Auszüge:

OUTDOOR -> FREILUFTBEREICH

https://www.duden.de/rechtschreibung/Outdoor

LINK zu den FAQ der Sport Austria zum Thema Coronakrise: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

 

UPDATE: REGELUNGEN EIS- UND STOCKSPORT / TRAININGSBETRIEB OUTDOOR

04.05.2020

 

Um einen sicheren und geregelten Trainingsbetrieb zu ermöglichen, sollen folgende Regelungen eingehalten werden. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen, welches das BÖE-Präsidium in Abklärung mit dem Sportministerium erarbeitet hat. Die Letztverantwortung liegt immer beim Vereinsvorstand, welcher die Stocksportanlage betreibt!

ALLGEMEIN:

  1.    DOKUMENTATION:  Seitens des Vereines (Vereinsvorstand), ist eine Trainingsliste zu führen, wer an welchem Tag zu welcher Uhrzeit auf der Sportanlage trainiert hat. Diese Liste muss jederzeit zur Einsicht bereitgehalten werden (dient zur Nachverfolgung etwaiger Ansteckungsketten).
  2.    AUFENTHALT: ist nur für die Durchführung des Trainings auf der Sportstätte erlaubt, Zuschauer sind keine erlaubt
  3.    HYGIENEFÖRDERUNG: Allgemein gültige Hygienemaßnahmen sind einzuhalten und über Aushang (Poster) oder über andere Kommunikationskanäle bekannt zu geben, kein SHAKE HANDS
  4.    DESINFEKTION: ausreichende Desinfektionsmittel müssen auf der Sportstätte vorhanden sein (Desinfektion VOR, WÄHREND und NACH dem Training)
  5.    SICHERHEITSABSTÄNDE: 2 m müssen eingehalten werden
  6.    SPORTGERÄTE: Jeder Sportler darf nur seine eigenen Sportgeräte verwenden/ benützen
  7.    RÜCKSPIELER: Rückspieler im Ziel- und Weitenwettbewerb müssen Einweghandschuhe tragen
  8. KANTINENBETRIEB: nicht erlaubt
  9. VERHALTENSREGELN: müssen im Eingangsbereich der Sportstätte ausgehängt werden
  10. EINZELTRAINING: Personen mit erhöhtem Risiko sollen Einzeltrainings durchführen
  11. MEHRBAHNIGE SPORTSTÄTTEN: Bei Sportstätten mit mehreren Bahnen, muss immer eine Bahn als Sicherheitsabstand frei gelassen werden. Auf der Sportanlage dürfen nicht mehr als 10 Sportler/innen gleichzeitig trainieren, wobei der Mindestabstand laut aktueller Vorgabe  (im Moment 2m) unbedingt eingehalten werden muss!

Diese Empfehlungen gelten nur für Outdoor-Stocksportanlagen, Indoor ist seitens der Regierung noch nicht geregelt und daher weiterhin nicht erlaubt!

Jeder Spieler ist dafür selbst verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.

Das Sportministerium hat dem Stocksport ein großes Vertrauen entgegengebracht, daher ersuchen wir alle Sportfreunde, sich an die Spielregeln zu halten, sodass es zu keinen Anzeigen seitens der Behörde kommt. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend an Euch übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Präsidium des BÖE