Seitens der Regierung wurde am 13.05.2020 ein Update zur COVID-19-Lockerungsverordnung veröffentlicht. „SPORT AUSTRIA“ ergänzt Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber und gibt zu verstehen, dass Sportstättenbetreiber sowie Bundesländer und Gemeinden ggf. noch weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können.

AKTUELLES:

  • Ab 15. Mai ist das Training auf Sportstätten im Freiluftbereich auch für Breitensportler/Innen möglich (für den Stocksport war dies bereits ab 1.Mai möglich)
  • Kantinen dürfen analog zum Gastgewerbe ab 15.Mai wieder öffnen. Für Kantinen gelten die selben Bestimmungen wie für das Gastgewerbe (siehe COVID-19-Lockerungsverordnung).
  •  Vereinsheime müssen geschlossen bleiben

Da es vermehrt Anfragen zum Unterschied Kantine und Vereinsheim gegeben hat, hier die gesetzliche Erklärung.
Es dürfen NUR Vereinskantinen öffnen welche eine Konzession besitzen!

LINK: COVID-19-Lockerungsverordnung vom 13.05.2020

LINK: „Sport Austria“ Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiben

LINK: Fragen rund um das Hochfahren des Sports sowie zur Coronakrise

LINK: Regelungen Eis- und Stocksport / Trainingsbetrieb Outdoor 04.05.2020