Die Ostregion entwickelte aufgrund der Infektionslage eigene Maßnahmen, die sich vom Rest Österreichs unterscheiden.

In Wien, Niederösterreich und im Burgenland darf Sport bis einschließlich 10.4. nur

  • alleine (jederzeit),
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
  • oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand)

betrieben werden.

Zusammenkünfte von mehreren Personen aus mehreren Haushalten sowie das Training in Gruppen mit Kindern und Jugendlichen sind nicht erlaubt.

Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden. Auf Outdoor-Sportstätten müssen pro Person 20 m2 zur Verfügung stehen. Indoor-Sportstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist generell eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen davon ist die Sportausübung.

Zu anderen Personen muss mindestens zwei Meter Abstand gehalten werden. Der Mindestabstand von zwei Metern gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, darf kurzfristig unterschritten werden. Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte LebenspartnerInnen, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird

Zusätzlich ist auf nicht-öffentlichen Sportstätten ein Contact-Tracing notwendig (siehe FAQ „Wann und wie ist ein Contact Tracing notwendig?“).

Für den Spitzensport gelten eigene Regelungen (siehe FAQ „Sind Veranstaltungen mit SpitzensportlerInnen vom Veranstaltungsverbot ausgenommen?“). Diese bleiben für die Ostregion unverändert.